Kanzlei am Ivensring
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Grundlagen der Anwaltsvergütung

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten.

 

In gerichtlichen Verfahren dürfen die gesetzlichen Gebühren durch Vereinbarungen nicht unterschritten werden. Es gibt deshalb keine Dumping-Preise. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist dagegen jederzeit möglich.

 

Gesetzliche Gebühren

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) besteht aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände. Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert.

 

Das RVG finden Sie hier.

 

Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.

Sie haben noch Fragen zur Höhe der Gebühren ?

Rufen Sie uns an oder fragen Sie unsere Mitarbeiterinnen.