Kanzlei am Ivensring
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Was Sie mitbringen sollten ....

Eine gute Beratung setzt voraus, dass die zur Beurteilung eines Sachverhaltes notwendigen Unterlagen vorliegen. Was so selbstverständlich klingt, ist aber oft nicht einfach.

 

Um Ihnen hier eine Hilfestellung zu geben, finden Sie nachstehend eine Übersicht über die unbedingt notwendigen Dokumente, die Sie zum vereinbarten Termin mitbringen sollten.

 

In allen Fällen...

In allen Fällen sollten Sie vorab prüfen, ob ggf. die Beantragung von Beratungshilfe für Sie in Betracht kommt. Dies wäre möglich, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben und das Einkommen unter bestimmten Freigrenzen liegt.

 

Falls Beratungshilfe in Frage kommt, beachten Sie bitte unbedingt das Merkblatt hierfür und bringen Sie den Berechtigungsschein schon bei der Terminsvereinbarung mit.

 

In Familiensachen:

Für ein Scheidungsverfahren ist die Heiratsurkunde (im Original) notwendig.

 

Wenn es auch um Unterhalt geht, brauchen wir zur Berechnung die letzten Verdienstbescheinigungen. Sinnvoll kann es sein, in den ersten Monaten des Jahres auch die Jahresverdienstbescheinigung des Vorjahres mitzubringen.

 

Sind minderjährige Kinder vorhanden, bringen Sie sinnvollerweise das Familienstammbuch insgesamt mit.

 

In Sozialrechtssachen:

Für die Prüfung von Bescheiden des Jobcenters brauchen wir natürlich alle Bescheide, gegen die Sie vorgehen wollen. Da Sie diese Bescheide oft noch bei anderen Stellen benötigen, bringen Sie uns gleich die Kopien, die wir dann behalten können. Das erspart Zeit und eventuelle zusätzliche Kosten.

 

Bei anderen Sachen des Sozialrechts ist für uns auch eine vorausgegangene Korrespondenz mit der entsprechenden Verwaltungsbehörde wichtig. Bitte ordnen Sie diese in zeitlicher Reihenfolge.

 

In Erbrechtssachen:

In jedem Erbfall ist es zunächst wichtig, die persönlichen Verhältnisse der Beteiligten zum Erblasser festzustellen. Dafür ist der Stammbaum der Familie erforderlich. Wir brauchen also möglichst sämtliche Angaben über die beteiligten Personen. Sie können hier helfen, wenn Sie eine Übersicht mit den grundlegenden Daten (Namen, Geburtstage, Adressen) mitbringen.

Soweit Testamente vorhanden sind, benötigen wir zumindest eine Kopie.

 

Wenn Sie Erbe geworden sind, wäre es hilfreich, wenn Sie eine Aufstellung des Nachlasses mitbringen.