Kanzlei am Ivensring
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Erbrecht

Das Erbrecht hat - von der Zahl der Paragrafen gesehen - nur mittlere Bedeutung im BGB. Gleichwohl gehört es mit zu den spannenderen Teilen, weil in keinem anderen Rechtsgebiet des Zivilrechts so große Gestaltungsmöglichkeiten bestehen wie hier.

 

Im Vordergrund steht der Wille des Erblassers. An diesem ausdrücklich erklärten oder durch Auslegung zu ermittelnden Willen müssen sämtliche erbrechtlichen Verfahren gemessen werden. Deshalb ist es zunächst die wichtigste Aufgabe, diesen Willen festzustellen. Bei der Abfassung von Testamenten ist es Aufgabe des Beraters, diesen Willen dann entsprechend deutlich zu formulieren. Bei der Ausführung von letzwilligen Verfügungen muss der Berater diesen festgestellten Willen durchsetzen.

 

Das größte Problem der erbrechtlichen Beratung besteht darin, dass sich die Auswirkungen erst viel später zeigen, regelmäßig erst nach dem Tode eines Beteiligten. Nachfragen und Nachbesserungen sind dann nicht mehr möglich. Umso größeres Gewicht hat eine sorgfältige und umfassende Beratung vorher.

 

In vielen Untersuchungen ist festgestellt worden, dass die überwiegende Anzahl von privatschriftlich verfassten Testamenten Fehler enthält, die nachfolgend zu erheblichen Auseinandersetzungen führen können.

 

Treffen sie eindeutige Regelungen - wir beraten Sie gerne.