Familienrecht
Als Fachanwältin für Familienrecht vertritt Frau Rechtsanwältin Struve Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, z.B.:
- Ehescheidung
- Versorgungsausgleich
- Trennungsunterhalt
- Kindesunterhalt
- Volljährigenunterhalt
- nachehelicher Unterhalt
- Zugewinnausgleich
- Vermögensauseinandersetzung
- Sorgerecht einschließlich Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Umgangsrecht
- Aufteilung und Zuordnung der Ehewohnung zur alleinigen Nutzung
- Hausratsteilung
- Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- Unterhalt der nichtehelichen Mutter
- Gewaltschutzverfahren
Schnittstelle Familien- / Sozialrecht:
- Elternunterhalt und Anspruchsübergang auf den Sozialleistungsträger
Als ausgebildete Mediatorin wirkt Frau Rechtsanwältin Struve auch gerne an einer außergerichtlichen Lösung mit. Solche Vereinbarungen sind in der Regel für die Beteiligten, insbesondere auch die konfliktbetroffenen Kinder, weniger belastend.
Weitere Informationen finden Sie auch hier: